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   VGH Bayern, 11.07.2017 - 20 ZB 17.30604   

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https://dejure.org/2017,27913
VGH Bayern, 11.07.2017 - 20 ZB 17.30604 (https://dejure.org/2017,27913)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.07.2017 - 20 ZB 17.30604 (https://dejure.org/2017,27913)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - 20 ZB 17.30604 (https://dejure.org/2017,27913)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels hinreichender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels hinreichender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irak; Berufungszulassung (abgelehnt); Darlegungserfordernis; Grundsätzliche Bedeutung; Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Verfolgungsschicksal; Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2017 - 20 ZB 17.30604
    Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht sichert den Beteiligten ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere, dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 -1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924).
  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2017 - 20 ZB 17.30604
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und der zunächst als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt (BVerwG, B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 = NVwZ 2011, 372; B.v. 19.6.1998 - 6 B 70.97 - Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 56 = NVwZ-RR 1998, 759).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2017 - 20 ZB 17.30604
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich ein allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, B.v. 2.10.1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90, 91; B.v. 9.3.1993 - 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2017 - 20 ZB 17.30604
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich ein allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, B.v. 2.10.1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90, 91; B.v. 9.3.1993 - 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825).
  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2017 - 20 ZB 17.30604
    Aus den asylspezifischen Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe nach § 86 Abs. 1 VwGO folgen keine weitergehenden Anforderungen an die gerichtliche Hinweispflicht nach § 86 Abs. 3 VwGO (BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52).
  • BVerwG, 19.06.1998 - 6 B 70.97

    Bereitschaft zur Ableistung des Wehrdienstes in der ehemaligen DDR; Antrag auf

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2017 - 20 ZB 17.30604
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und der zunächst als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt (BVerwG, B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 = NVwZ 2011, 372; B.v. 19.6.1998 - 6 B 70.97 - Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 56 = NVwZ-RR 1998, 759).
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